Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt fürs SHK-Handwerk ein Thema mit vielen Facetten – und erfordert von den Fachbetrieben, sich auch inhaltlich immer stärker damit vertraut zu machen. Denn es erfordert an der einen oder anderen Stelle auch eine besondere Aufmerksamkeit seitens der Betriebe des SHK-Handwerks. Darauf machte Obermeister Rainer Grote auf der Mitgliederversammlung der Innung für Sanitär-. Heizung- u. Klimatechnik Minden-Lübbecke aufmerksam, die dieses Mal in Hille stattfand.
Wie den Worten von Rainer Grote zu entnehmen war, ist es für die Fachbetriebe wichtig, die Kunden vor dem Einbau einer Heizungsanlage darüber zu informieren, welche technischen Alternativen es für sie und ihre Gebäude gibt, und welche Kosten über die Jahre auf sie zukommen könnten – unter Berücksichtigung einer wahrscheinlichen Preisentwicklung für Öl, Gas, Strom und CO2. Denn je besser jeder Kunde informiert ist, desto zufriedener wird er langfristig mit den Leistungen „seines“ SHK-Handwerkers zufrieden sein.
Wie Grote sagte, besteht für alle Betriebe noch bis Ende des Jahres 2028 die Möglichkeit, wie bisher Gasheizungen einzubauen. Allerdings müssen bis Jahresende 2029 eingebaute neue Gasheizungen mindestens 15 Prozent Wasserstoffbeimischung im Gas verbrennen können. „Noch offen ist, wie die Energieversorger das handhaben werden“, so der Obermeister. „Zehn Prozent sind jetzt schon drin“, erinnerte er an den aktuellen Stand. Der Beimischungsanteil wird nach aktueller Gesetzeslage bis ins Jahr 2045 erhöht werden. Voraussichtlich sollen Gasheizungen dann allein mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.