Bei der jüngsten Innungsversammlung des Minden-Lübbecker SHK-Handwerks in Lübbecke war der Bereich Ausbildung das vorherrschende Thema. So berichteten die meisten Mitglieder, dass es immer schwieriger werde, geeignete Bewerber zu finden. Auch Nachhilfeangebote bessern die Lage offenbar nicht, da sie von schwächeren Azubis erfahrungsgemäß fast gar nicht angenommen werden.
Was sich machen lässt, wenn ein Azubi nicht seinen Pflichten nachkommt, darüber informierte Rechtanwalt Lars Thiele. Er ist ehrenamtlich als Vorsitzender im Schlichtungsausschuss für Lehrlingstreitigkeiten tätig und erinnerte an grundsätzliche Regeln: So kann jedem Azubi in der Probezeit einfach ohne Begründung gekündigt werden. Generell gilt auch: Ein Ausbildungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Wer danach den vormaligen Azubi weiterbeschäftigt ohne vorherige vertragliche Regelung, stellt ihn damit automatisch unbefristet ein. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Arbeitsvertrag zu vergleichen ist – dabei haben sowohl der Azubi wie auch die Ausbilder die Pflicht, sich bestmöglich darum zu bemühen, dass die Berufsausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss geführt wird.
Die Innungsversammlung wurde auch dazu genutzt, Vorstandsämter um- sowie neu zu besetzen: Zum stellvertretenden Lehrlingswart wurde Vorstandsmitglied Alexander Kühl (Minden) gewählt. Neu in den Vorstand gekommen ist Jörg Haseloh (Hille). Darüber hinaus war es Obermeister Rainer Grote eine Freude, Dietrich Kasten (Lübbecke) einen Silbernen Meisterbrief als Elektroinstallateurmeister zu überreichen.