Neuer Schub für die Heizungssanierung durch BEG

Nachhaltigkeit ist schon lange ein Thema beim Heizen. Bereits 2020 wurden die staatlichen Fördermittel für den Einsatz erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung und Modernisierung von Heizungsanlagen aufgestockt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) führt diese Entwicklung nicht nur fort, sie bietet Hausbesitzern und Wohnungseigentümern in 2021 noch mehr Flexibilität und einen größeren Spielraum.

Immer mehr Hausbesitzer und Wohnungseigentümer entscheiden sich für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger: So wurden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits im ersten Halbjahr 2020 14,5 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen oder Krediten für energieeffizientes Bauen und Sanieren zugesagt. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dieser positive Trend fortgesetzt werden. „Die BEG bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt, um die Modernisierung von veralteten Heizungsanlagen zu beschleunigen“, sagt Kerstin Vogt, Geschäftsführerin der VdZ, Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik. „Der Einsatz erneuerbarer Energien wird besonders gefördert, aber auch mit der Erneuerung der Heizungsanlage oder der Lüftungstechnik kann die Energiebilanz in den eigenen vier Wänden bereits deutlich verbessert werden. Auch dafür bietet die BEG attraktive Förderungen.“

Zusatzboni und höhere Fördersummen für erneuerbare Energien

In der BEG wurden bisherige Förderprogramme des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengeführt und zum Teil weiterentwickelt. Hausbesitzer und Wohnungseigentümer können von höheren Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau profitieren.

Außerdem erhöhen sich die Fördersummen um weitere 5 Prozent, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ausgeführt werden. Auf diese Weise können Sanierer beispielsweise ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und erhalten künftig nicht nur 45 Prozent der Investitionskosten, sondern mit dem iSFP-Bonus sogar 50 Prozent. Bei einer Biomasseanlage sind es sogar 55 Prozent, denn in bestimmten Fällen greift der durch die BEG neu eingeführte Innovationsbonus Biomasse in Höhe von fünf Prozent.

Erstmals förderfähig sind heizsparende digitale Lösungen: Das Spektrum reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungs- bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 20 Prozent der Kosten übernimmt der Staat. Außerdem wurden die förderfähigen Kosten bei einzelnen Maßnahmen pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.