Zwei Förderprogramme zur Auswahl

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll Immobilienbesitzern noch mehr Anreize geben, in die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren. Die Bundesregierung setzt dabei weiterhin auf den Heizungsbereich und bewilligt attraktive Zuschüsse. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Der Begriff des hydraulischen Abgleichs ist vielen nicht bekannt und dennoch stellt er eines der größten Probleme der Heizungsanlagen in Deutschland dar. Fehlt ein hydraulischer Abgleich oder wurde er nicht korrekt ausgeführt, dann sind die einzelnen Systemkomponenten der Heizung nicht aufeinander abgestimmt. Die Folge: Die eingestellten Temperaturwerte können nicht eingehalten werden und die Räume überhitzen oder werden erst nach langer Vorlaufzeit warm. Aus diesen Gründen ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht.

Eine sehr komfortable Lösung bieten Einzelraumregelungen. Sie garantieren einen permanenten, vollautomatischen hydraulischen Abgleich sowie eine einfache Steuerung der Raumtemperatur und ihr Einbau wird zudem durch das BAFA gefördert.

Mit „Smart Control“ passt sich beispielsweise eine Fußbodenheizung stets an die individuellen Lebensgewohnheiten und Wünsche an. Fensterlüftung oder intensive Sonneneinstrahlung sind beispielsweise Einflüsse, die das intelligente System sofort bemerkt und entsprechend reagiert. Aber auch, wenn ein Teppich nachträglich ausgelegt oder der Bodenbelag gewechselt wird. „Smart Control“ stellt also immer nur so viel Energie zur Verfügung, wie für die individuelle Wohlfühltemperatur notwendig ist und spart dabei als willkommener Nebeneffekt bis zu 20 Prozent an Energiekosten ein.

Nicht minder komfortabel ist bei umfassenderem „Smart Control“ die einfache Steuerung der Raumtemperatur und weiterer Parameter per Bediensoftware über das Internet. Bereits von unterwegs kann so zum Beispiel die Wunschtemperatur eingestellt werden. Ebenfalls möglich ist eine Sprachsteuerung über Amazon Alexa®* oder Google Assistant™**.

BAFA nimmt Anträge entgegen

Die Einzelraumregelung und auch der Einbau einer Fußbodenheizung werden als Sanierungs-Einzelmaßnahme mit zwei BAFA-Fördermaßnahmen unterstützt. Und zwar entweder im Rahmen des Förderprogramms „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ mit einem Zuschuss zwischen 35 Prozent und 50 Prozent. Oder im Zusammenhang mit der Maßnahme „Heizungsoptimierung“ und einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei beiden Programmen liegt die maximale Fördersumme bei € 60.000.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss immer gestellt werden, bevor eine Heizung bzw. Wärmeverteilung installiert oder eine alte saniert wird. Beantragt werden die Sanierungs-Einzelmaßnahmen weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).